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Ratgeber Genehmigung

Baugenehmigung für digitale Werbeanlagen.

Digitale Anlagen im Außenbereich brauchen meist eine Genehmigung, und Behörden schauen bei leuchtender Werbung genau hin. Das sollten Sie vorab wissen.

Digitale Outdoor-Stele mit Einfahrtshinweis auf Betonfundament vor einer Waschanlage
Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Bauordnungen sind Ländersache, und Kommunen können eigene Regeln haben.

Wann ist eine Genehmigung nötig?

Werbeanlagen sind grundsätzlich bauliche Anlagen und unterliegen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslands. In Bayern sind nach Art. 57 BayBO Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1,5 m² verfahrensfrei. Die meisten Outdoor-Stelen, Pylone und LED-Wände liegen darüber und brauchen daher ein Genehmigungsverfahren.

Auch eine verfahrensfreie Anlage muss die übrigen Vorschriften einhalten. Dazu gehören zum Beispiel Gestaltungssatzungen und Vorgaben des Denkmalschutzes. Fragen Sie deshalb immer vorher nach.

Worauf Behörden bei digitalen Anlagen achten.

Verkehrssicherheit

Das ist bei wechselnden, leuchtenden Inhalten der wichtigste Punkt. Nach § 33 StVO ist Werbung, die den Verkehr gefährden oder erschweren kann, außerhalb geschlossener Ortschaften verboten. Wichtig sind zum Beispiel die Nähe zu Kreuzungen und Ampeln, die Standzeit der Motive und mögliche Verwechslungen mit Verkehrszeichen.

Anbauverbote an großen Straßen

Entlang von Autobahnen und Bundesstraßen gelten besondere Abstandsregeln nach § 9 FStrG. Außenwerbung außerhalb von Ortsdurchfahrten wird dort wie ein Hochbau behandelt.

Ortsbild und Gestaltung

Viele Gemeinden haben Werbeanlagensatzungen. Sie regeln zum Beispiel Größe, Höhe und teils auch die Zulässigkeit von Wechselwerbung. In Altstädten und Wohngebieten sind die Vorgaben oft besonders streng.

Bebauungsplan und Lichtwirkung

Auch der Bebauungsplan kann Werbeanlagen einschränken. Bei Nachbarn in der Nähe spielt zudem die Blendung eine Rolle. Deshalb senken unsere Anlagen die Helligkeit nachts ab.

Es kommt auf den Einzelfall an.

Gerichte entscheiden je nach Standort unterschiedlich. Das VG Ansbach wies 2022 eine Klage auf Genehmigung einer digitalen Werbetafel in Straßennähe ab und stellte dabei auf eine mögliche Ablenkung des Verkehrs ab. Das VG München sah dagegen 2023 bei einer LED-Wechselwerbeanlage keine Gefährdung des Verkehrs (Az. M 1 K 21.1967). Eine gute Standortwahl und ein sorgfältig vorbereiteter Antrag zahlen sich deshalb aus.

So läuft der Bauantrag bei uns.

  1. Standort prüfen: Wir klären vorab, was an Ihrem Standort voraussichtlich möglich ist.
  2. Unterlagen erstellen: Dazu gehören je nach Kommune zum Beispiel Lageplan, Ansichten und Angaben zur Konstruktion.
  3. Einreichen und Rückfragen klären: Wir sprechen mit der Behörde, damit Sie sich nicht darum kümmern müssen.
  4. Fertigen und montieren: Nach der Genehmigung bauen wir die Anlage auf.

Unsere Erfolgsquote beim Bauantrag liegt bei 99,9 %.

Fragen und Antworten

Fragen zur Baugenehmigung

Brauche ich für eine Stele im Gebäude eine Baugenehmigung?

In der Regel nicht, weil die Werbung im Innenraum nicht von außen wirkt. Anders kann es sein, wenn der Bildschirm gezielt nach außen wirkt, etwa im Schaufenster. Das prüfen wir im Einzelfall.

Wie lange dauert die Lieferung der Anlage?

Für eine digitale Stele beträgt die Lieferzeit ca. 6 Wochen. Die Zeit für den Bauantrag kommt je nach Kommune dazu.

Wie lange dauert ein Bauantrag?

Das hängt stark von der Kommune und der Lage ab. Planen Sie die Zeit von Anfang an in Ihr Projekt ein.

Was passiert ohne Genehmigung?

Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau verlangen. Klären Sie die Genehmigung deshalb vor der Bestellung.

Übernehmen Sie den Bauantrag für mich?

Ja. Wir reichen ihn ein und kümmern uns um die Rückfragen.